Wohngebäudeversicherung

Gebäudeversicherung
Ein Muss für alle Eigenheim und Hausbesitzer

Was ist versichert?

Sie können selbst wählen, welche Risiken Sie abgesichert haben möchten. Folgende drei Hauptrisiken sind auf jeden Fall ratsam:

FEUER:

Dieses Risiko ist für alle Hausbesitzer wegen des Totalschaden-Risikos ein Muss! Sie bekommen Schäden durch Brand Blitzschlag Explosion Folgeschäden (mittelbare Schäden) nach Brand, Blitz und Explosion. Das ist wichtig, denn es passiert immer wieder, dass es bei einem Unwetter zu einem Kurzschluss kommt, wodurch im Haus ein Feuer ausbricht. HINWEIS: Alle, die ein Haus oder eine Wohnung neu bauen, sollten eine Feuerrohbauversicherung abschließen. Leitungswasser- und Sturmrisiken sind nach Fertigstellung / Bezug des Hauses gedeckt. Der Einschluss des Rohbaus gilt meist für 24 Monate. Dauert der Bau länger, so müssen Sie es dem Versicherer anzeigen.

LEITUNGSWASSER:

Dieser Schutz ist in jenen Gegenden empfehlenswert, in denen Frost oder sehr kalkhaltiges Wasser die Versorgungsleitungen, Heizung und sanitäre Anlagen angreifen. Insbesondere versichert sind: Schäden, unmittelbar verursacht durch undichte Rohre, Schläuche und sanitäre Anlagen Schäden, die beim Hantieren mit Schläuchen und Installationen durch den Versicherungsnehmer entstehen. AUSNAHMEN: Der Versicherer kann Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen.

STURM/HAGEL:

Hiervon profitieren vor allem Eigentümer von Immobilien in Gegenden, die häufiger von Stürmen ab Windstärke 8 oder Unwettern mit Hagel heimgesucht werden. Es werden hierbei folgende Schäden reguliert: Direkte Sturmschäden am Gebäude, z.B. abgedeckte Dächer, geknickte Antennen oder zerstörte Regenrinnen. Ein Baum fällt bei einem Sturm auf das Dach und es regnet als Folge ins Haus. (Nicht versichert hingegen sind Schäden durch Regen, die dadurch entstehen, dass versehentlich ein Fenster offen gelassen wird) Hagelschäden

 

VERSICHERT SIND:

Das Gebäude, Garagen und andere Nebengebäude (z.B. Schuppen) auf dem Grundstück, die im Versicherungsschein genau zu bezeichnen sind. Teile, die mit dem Gebäude fest verbunden sind, wie Einbauschränke, Küchen und Heizungen, soweit sie nicht von einem Mieter eingebaut worden sind. HINWEIS: Von Mietern eingebrachte Sachen versichert dieser im Rahmen eine Hausratversicherung. Zubehör, dass zu Wohnzwecken oder zur Instandhaltung des versicherten Gebäudes dient. z.B. Brennvorräte und Werkzeug, Alarmanlagen und Markisen, Antennen und Blumenkästen. Kosten für Abbruch-/Aufräum-, Bewegungs- und Schutzarbeiten, wenn Gegenstände (Möbel, Böden abgedeckt werden müssen.) HINWEIS: Unterschätzen Sie diese Position nicht! Es sind häufig Bauschutt oder Rückstände nach einem Brand als teurer Sondermüll zu entsorgen. Inder Regel ist dies mit 5% der Versicherungssumme mitversichert. Besser sind jedoch 10%. Mietausfälle. In Standardverträgen bis zu 1 Jahr zahlt der Versicherer bei vermieteten Häusern und Wohnungen die entgangene Miete, wenn diese nicht benutzbar sind. Bei selbst genutzten Objekten wird der ortsübliche Mietwert angerechnet.


Nach dem Erwerb eines Hauses

Haben Sie ein Haus gekauft, so gehen die Rechte der Wohngebäudeversicherung automatisch auf Sie über. Nach dem Sie den Grundbuchauszug erhalten haben, können Sie die Versicherung auf Sie umschreiben. Sollten Sie die bestehende Gebäudeversicherung nicht fortführen wollen, so haben Sie nach Erhalt des Grundbuchauszuges ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von vier Wochen, womit Sie dann die bestehende Versicherung zu sofort kündigen können. Die Kündigung muss auf jeden Fall schriftlich erfolgen. Bevor Sie kündigen, sollten Sie auch prüfen, bis wann die bestehende Gebäudeversicherung noch bezahlt ist, da überzahlte Beiträge an den alten Eigentümer zurückbezahlt werden. Auch sollten Sie in Erfahrung bringen, ob es bei der bestehenden Versicherung in den letzten Jahren Vorschäden gegeben hat, damit Sie keine Schwierigkeiten bei Abschluss einer neuen Wohngebäudeversicherung haben.